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Besitzt das ursprüngliche Dokument Rechtschreibfehler, werden diese auch in der Umsetzung beibehalten und nicht korrigiert. Somit wird kein Risiko eingegangen, dass ein vermeintlicher Rechtschreibfehler falsch korrigiert wird.
Die Rechtschreibfehler, die von der umsetzenden Person selbst in das Dokument eingefügt wurden, müssen korrigiert werden.