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Studienassistenz

    In Deutschland besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf Studienassistenz und zwar unabhängig vom jeweiligen Studienstandort. Dieser ist durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) geregelt und wird in jedem Bundesland individuell durch die örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger verwaltet. Um diesen Rechtsanspruch auch zu verwirklichen, bedarf es einer rechtzeitigen Antragsstellung bei der zuständigen Behörde. Um hier keine wertvolle Zeit zu verschwenden, ist die Vereinbarung eines möglichst frühen Beratungstermins bei der Servicestelle für Studierende mit Behinderung oder dem/der Beauftragten für Studierende mit Behinderung am jeweiligen Studienstandort dringend zu empfehlen. Nach der Stellung des Antrags braucht der zuständige Sozialhilfeträger meist etwas Zeit zur Erstellung eines Bewilligungsbescheides.

    Auch wenn sich das eigene Arbeiten während der Schulzeit noch ohne Assistenz bewältigen ließ oder die Hochschule ein gutes Serviceangebot für Studierende mit Behinderung aufweist, eröffnet der Zugriff auf eine eigene Arbeitsassistenz auch hierüber hinaus Freiräume für selbstständiges Arbeiten. Im besten Fall ermöglicht die Studienassistenz einen individualisierten Studienalltag, der eigene Arbeitsabläufe effizienter macht: So kann man sich Materialien vor der Umsetzung in eine barrierefreie Form vorlesen lassen, sich einen generellen Überblick über neue Gebiete verschaffen, neue Räumlichkeiten und Gebäude erkunden oder auch Arbeitsabläufe parallelisieren, indem etwa ein Buch aus der Bibliothek geholt und anschließend gescannt wird, während die Arbeit an einer Hausarbeit weitergeführt werden kann.

    Gerade im Bereich MINT sind auch die Anforderungen an den Einsatz von Assistenzkräften spezifischer. So sind Fachkenntnisse zwingend erforderlich, um die meisten Graphiken oder komplexen Formelstrukturen adäquat zu beschreiben. Oft entwickelt sich so ein eingespieltes Verhältnis mit Assistenzpersonen mit einer gemeinsamen Fachsprache, um Dinge schnell und unkompliziert beschreiben und erfassen zu können.

    Für Studienassistenzkräfte eignen sich daher Kommiliton:innen aus dem gleichen oder höheren Semestern, z.B. ehemalige Tutor:innen, mit denen sich der Kontakt im Rahmen von Arbeitsgruppen oder Tutorien im gruppenaffinen MINT-Studium ohnehin ergibt.