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Vor dem Studium

    Informationen für Studieninteressierte

    Diese Seite bietet wichtige Informationen, über die du als sehbehinderte Person vor dem Studium nachdenken solltest. Auch für bereits Studierende kann es sinnvoll sein, sich mit einigen der hier aufgeführten Punkte erneut auseinanderzusetzen.

    Wir bieten hier zwar keine allgemeine Studienberatung an und gehen davon aus, dass du dir bereits Gedanken um deinen Studiengang gemacht hast. Du magst dich aber dennoch fragen, wie das Studium nun konkret mit deiner Behinderung zu bewältigen ist. Barrierefreiheit in der Hochschullehre rückt glücklicherweise immer mehr in den Fokus und auch Studierende und Lehrende sind zunehmend sensibilisiert.

    Spezialisierte Standorte

    Die Wahl des Studienortes ist eine persönliche Entscheidung und die Möglichkeiten zur Überwindung von Barrieren sind heute zahlreicher denn je. Einige Standorte haben explizite Förderschwerpunkte zur Unterstützung blinder und sehgeschädigter Studierender und bieten umfassende Programme und Einrichtungen, um den Studienalltag barrierefrei zu gestalten.

    In Kürze geben wir hier detailliertere Aspekte, auf die man achten kann.

    Kontaktaufnahme mit der Universität

    Hochschulen haben oft Beratungsstellen für behinderte Studierende, deren Kontaktdaten du auf den Websites der jeweiligen Bildungseinrichtungen finden kannst. Melde dich am besten unverbindlich bei diesen Beratungsstellen, um Fragen zu klären.

    Eine Universität gliedert sich in verschiedene Fakultäten, Fachbereiche und Institute. Es ist empfehlenswert, sich auch direkt an den Fachbereich zu wenden, an dem du studieren möchtest. Hier gibt es spezifische Informationen zu deinem Wunschstudiengang. Fachschaften vertreten die Studierenden an einem Fachbereich und stehen beratend zur Seite. Du kannst dort bereits im Voraus Kontakt aufnehmen. Auch Professoren oder deren Mitarbeiter kannst du direkt per E-Mail anschreiben, um weiterreichende Informationen zu erhalten.

    Finanzierung des Studiums

    Studierende in Deutschland können ihr Studium, abhängig vom Einkommen ihrer Eltern, durch Bafög fördern lassen. Diese Förderung ist normalerweise an die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiums gebunden. Du kannst bei deiner Hochschule einen Antrag auf Verlängerung deiner Regelstudienzeit stellen, die sogenannte individuelle Regelstudienzeit. Damit hast du gleichzeitig einen verlängerten Anspruch auf Bafög. Auch kommt zum Beispiel eine Erhöhung der Einkommensfreibeträge infrage. Mehr Informationen zu Bafög findest du auf der entsprechenden Seite des Deutschen Studierendenwerkes oder bei deinem lokalen zuständigen Studierendenwerk.

    Hilfsmittel und Assistenzkräfte

    Kümmere dich frühzeitig um Hilfsmittel für das Studium. Zentral sind in jedem Fall ein Laptop und Software, mit der du gut zurechtkommst. Auf der Seite Technologien und Hilfsmittel findest du eine Übersicht über häufig verwendeter Tools. Gleichzeitig kannst du eine hilfsmitteltechnische Beratung in Anspruch nehmen. Das Angebot an Hilfsmitteln und neuen Technologien ist vielfältig, weshalb dir dringend nahegelegt sei, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Der initiale Zeitaufwand zum adaptieren einer neuen Technologie kann sich später um ein Vielfaches auszahlen.

    Finanzierung von Hilfsmitteln

    Technische Hilfsmittel wie Braillezeilen oder Tafelbildkameras werden in der Regel von der zuständigen Krankenkasse bezahlt. Informiere Dich also auch dort unbedingt über nötige Anträge. Dabei können Dich die hilfsmitteltechnischen Beratungen unterstützen.

    Studienassistenz

    Eine Studienassistenzsoll dich über deine Hilfsmittel hinaus individuell unterstützen. Zumeist sind hiermit Studierende deiner Universität gemeint. Im Idealfall studieren sie das gleiche wie du. Sie helfen dir, dich an der Universität zurechtzufinden, barrierefreie Lernmaterialien zu finden oder schwer erfassbare Dinge zu erklären.

    Studienassistenzen werden zwar für euch bezahlt, aber auch hier ist viel Bürokratie zu erwarten, da die Finanzmittel durch den zuständigen Sozialhilfeträger des Bundeslandes ausgeschüttet werden. Informiere dich rechtzeitig bei der Beratungsstelle deiner Hochschule, denn dein Anspruch auf eine Studienassistenz ist gesetzlich im Bundesteilhabegesetz festgehalten.